Der Kanton Thurgau, die Bürgerorganisation Bürgerprotest Fluglärm Ost (BFO) sowie 947 Privatpersonen reichen eine gemeinsame Beschwerde gegen das am 14.9.06 publizierte ILS-Anflugverfahren ein. Damit tritt die aufschiebende Wirkung in Kraft.
Am 14.9.06 wurden im Luftfahrthandbuch der Schweiz (Aeronautical Information Publication; AIP) die Anweisung für das Anflugverfahren ILS28 neu aufgenommen und publiziert. In diesen Pilotenkarten wird das genaue Anflugverfahren per 26.10.06 erstmals festgelegt. In der eingereichten Beschwerdeschrift der obengenannten Beschwerdeführer geht es in erster Linie um die Überflughöhe beim Einschwenken auf den ILS-Richtstrahl, dem so genannten Radar-Vectoring. Dieses soll – entgegen bisherigen Äusserungen – bereits auf einer Höhe von 5000 Fuss (1550 Meter über Meer) über der Region Hinterthurgau/Wil erfolgen. Dies führt zu einer unverhältnismässigen Belärmung der Bevölkerung dieser Region.
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der ursprüngliche Antrag / Vergleich mit ILS34 (Auflinierung bei 6000 Fuss) |
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Antrag gemäss AIP vom 14.9.2006 (Auflinierung bei 5000 Fuss) |
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Pressemitteilung BFO |
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Antrag BFO (Plan mit Anflughöhen) |
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Bericht im Landbote |